Wiesn-Vermietung trotz BGH-Urteil weiter möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern bei der Untervermietung engere Grenzen gesetzt: Sie dürfen dabei keine Gewinne machen. Die Untervermietung soll dem Erhalt der eigenen Wohnung dienen, etwa bei längeren Auslandsaufenthalten, und nicht zur Einna ..