Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Montag (11 Uhr) mit zwei Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will, dass das höchste deutsche Zivilgericht den Autobauern untersagt, ab 2030 Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Im Fokus steht die Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften zu solchen Maßnahmen verpflichtet werden können.
Die drei klagenden DUH-Geschäftsführer berufen sich auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen Co2-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagen sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur Co2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden.