Gericht bestätigt Haftstrafen für Eltern nach Misshandlung
Nach einer rund einjährigen Misshandlung eines Vorschulkindes hat das Landgericht Augsburg die Gefängnisstrafen für die Eltern bestätigt. Der leibliche Vater des heute sieben Jahre alten Jungen muss nach einem früheren Urteil des Augsburger Amtsgeric ..