Müssen BMW und Mercedes-Benz in viereinhalb Jahren den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner einstellen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will, dass das höchste deutsche Zivilgericht den Autobauern untersagt, ab November 2030 Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. In den Vorinstanzen hatten die Klimaklagen keinen Erfolg.
Beim Klimaschutz gebe es eine Vielzahl an unterschiedlichen Interessen zu beachten, sagte der Vorsitzende Richter, Stephan Seiters, in Karlsruhe. Bei der mündlichen Verhandlung heute stand unter anderem die Frage im Zentrum, wer über einen Ausgleich dieser Interessen entscheiden und entsprechende Vorschriften machen kann. Ein Urteil soll am 23. März fallen. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)