Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der Verein wollte vor Gericht erreichen, dass den Autoherstellern untersagt wird, nach November 2030 noch Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Schon in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen keinen Erfolg. Nun wies der BGH als letzte Instanz die Revisionen der DUH zurück.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimamaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Umwelthilfe hatten sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, das BGH-Urteil werde geprüft und dann entschieden, ob der Verein vor das Bundesverfassungsgericht ziehe.