Das Möbelsystem «USM Haller» gilt als Designklassiker – aber sind die Regale und Sideboards auch urheberrechtlich geschützte Kunstwerke? Um diese Frage dreht sich seit Jahren ein Rechtsstreit zwischen dem Schweizer Hersteller USM und einem Konkurrenten aus Nürnberg, mit dem sich am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt hat. Eine Entscheidung soll am 2. Juli fallen. (Az. I ZR 96/22)
USM hatte den Konkurrenten verklagt, weil es die USM Haller Möbel für Werke der angewandten Kunst hält, welche urheberrechtlich etwa vor Nachahmungen geschützt sind. Die beklagte Firma bietet seit Jahren Ersatz- und Erweiterungsteile für die USM-Möbel an, die wie die Original-Teile aussehen. Online werden zudem alle Komponenten aufgelistet, die für den Bau kompletter USM Haller Möbelstücke nötig sind, und es wird ein Montageservice angeboten, der die Möbel für Kunden zusammenbaut.