Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (9.00 Uhr) mit einem möglichen Urheberrechtsschutz für das Möbelsystem «USM Haller». Die Regale und Sideboards zeichnen sich durch verchromte Rundrohre, kugelförmige Verbindungsknoten und farbige Metallplatten aus. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Kunstwerke handelt. Ein Urteil wird erst später erwartet.
Das Schweizer Unternehmen USM hatte einen Konkurrenten aus Nürnberg verklagt, der Ersatz- und Erweiterungsteile für die USM-Möbel anbietet, die wie die Original-Teile aussehen. Seit einigen Jahren werden dort im Online-Shop auch alle Komponenten aufgelistet, die für den Bau kompletter USM Haller Möbel nötig sind. Das Unternehmen bietet zudem einen Montageservice an, der die Möbel für Kunden zusammenbaut. USM klagt unter anderem auf Unterlassung und Feststellung einer Schadenersatzpflicht.