Seit Jahrzehnten verkauft das Schweizer Unternehmen USM modulare Möbelsysteme aus verchromten Rohren, Verbindungskugeln und bunten Metall-Fronten. Die Regale und Sideboards gelten als Designklassiker - aber sind sie auch urheberrechtlich geschützte Kunstwerke?
Um diese Frage dreht sich ein jahrelanger Rechtsstreit, der nun erneut den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Denn: USM hat einen Konkurrenten aus Nürnberg verklagt, weil es durch dessen Angebot an Möbelteilen sein Urheberrecht verletzt sieht. Am Donnerstag verhandelte das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe über die Klage. Eine Entscheidung soll am 2. Juli fallen. Die wichtigsten Fragen und Antworten: