Zuletzt wurde in Deutschland und Europa politisch wieder viel über das geplante Verbot für Verbrenner-Autos diskutiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht einen anderen Weg und wendet sich mit Klimaklagen vor Gericht direkt gegen zwei deutsche Autohersteller. Das Verfahren liegt mittlerweile beim Bundesgerichtshof (BGH). Was ist an dieser Klage besonders? Und was wollen die Umweltschützer erreichen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Verhandlung in Karlsruhe:
Auf welche Rechte berufen sich die Kläger?
Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagen sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Ihre Argumentation stützen sie auf den berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
Was hat das Bundesverfassungsgericht damals entschieden?
Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: «Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.»
Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Davon sei «praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen», erklärten die Richterinnen und Richter. Zur Wahrung der grundrechtlich gesicherten Freiheit müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, «um diese hohen Lasten abzumildern».