Seit Jahrzehnten verkauft das Schweizer Unternehmen USM modulare Möbelsysteme aus verchromten Rohren, Verbindungskugeln und bunten Metall-Fronten. Die Regale und Sideboards gelten als Designklassiker - aber sind sie auch urheberrechtlich geschützte Kunstwerke? Um diese Frage dreht sich ein jahrelanger Rechtsstreit, über den am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden hat.
Am höchsten deutschen Zivilgericht konnte USM einen wichtigen Teilerfolg einfahren. Das Unternehmen hatte einen Konkurrenten aus Nürnberg verklagt, weil es durch dessen Angebot an Möbelteilen sein Urheberrecht verletzt sieht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte einen Urheberschutz aber verneint. Der BGH hob das Urteil nun auf die Revision von USM hin auf. Der Fall muss noch mal verhandelt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten: