Den Kampf gegen den Klimawandel haben Umweltschützer in den vergangenen Jahren immer häufiger in den Gerichtssaal verlagert. Mit sogenannten Klimaklagen gehen Verbände und Privatpersonen gegen Politik und Wirtschaft vor, um die Einhaltung von Klimazielen juristisch durchzusetzen. Dabei spielen verschiedene rechtliche Grundlagen und Gerichte eine Rolle. Was unterscheidet die Verfahren? Und wann hatten sie Erfolg?
Klagen gegen den Staat
«In den letzten Jahren wurden Klimaklagen auf ganz unterschiedliche Weise erhoben», sagt Rechtsanwalt und Umweltrechtsexperte Martin Beckmann. Da gebe es etwa die berühmte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz des Bundes 2021. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber damals, ausreichend Vorkehrungen zu treffen, um eine zukünftige Einschränkung von Freiheitsrechten durch den Klimawandel zu verhindern. Das Klimagesetz musste nachgebessert werden.
Dieser Beschluss sei auch Grundlage für viele zivil- oder verwaltungsrechtliche Klimaklagen, erklärt Beckmann. So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht im Januar entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss, weil die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen. Das Gericht bestätigte gleichzeitig, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Verband berechtigt war, eine Ergänzung des Programms einzuklagen.