Wenn an den obersten Gerichtshöfen in Deutschland ein Urteil fällt, wird es von Richterinnen und Richtern in dunkelroter Robe verlesen. Daran hat sich seit vielen Jahrzehnten nichts geändert. Doch immer weniger Ausstatter bieten die Roben an. Auch am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird es daher für neue Richterinnen und Richter immer schwieriger, die traditionsreiche Amtstracht im richtigen Farbton zu finden.
«Wie neu ernannte Kolleginnen und Kollegen berichtet haben, ist es in letzter Zeit zu einer kleinen Herausforderung geworden, dasselbe Karmesinrot zu finden wie bei den Roben der dienstälteren Kolleginnen und Kollegen», erklärt Gerichtssprecher Bernd Odörfer. Das liege wohl auch daran, dass es heute weniger Anbieter gebe als früher, und die verbleibenden Anbieter Lieferanten finden müssten, die Wollstoff und Samt in diesem Rot-Ton führen. So komme es bei den neuen Roben teils zu Abweichungen im Farbton im Vergleich zu Älteren.
Die karmesinrote Richterrobe wird traditionell an allen fünf Bundesgerichten getragen – also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Die Richterinnen und Richter müssen sich die Roben selbst kaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen seine eigene Amtstracht, die sich unter anderem durch einen helleren, scharlachroten Farbton auszeichnet und von Richter zu Richter weitergegeben wird.