Nach dem Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts will die ÖDP in Bayern juristisch gegen das bayerische Wahlrecht vorgehen. «Die ÖDP will eine Klage gegen die jetzige Form des bayerischen Landeswahlgesetzes einreichen. Wir lassen prüfen, ob es den Anforderungen aus Karlsruhe genügt», teilten die beiden Landeschefs Agnes Becker und Tobias Ruff in München der Deutschen Presse-Agentur mit.
Aus Sicht der ÖDP, die in Bayern noch nie den Einzug in den Landtag geschafft hat, muss auch im Freistaat eine Grundmandatsklausel eingeführt, die 5-Prozent-Hürde herabgesetzt und auf Ebene der Regierungsbezirke angewandt werden. Becker und Ruff bewerten den Urteilsspruch aus Karlsruhe als derartige Vorgabe, dass «regionale Besonderheiten im eigenen Wahlgebiet nicht ignoriert werden dürfen».