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Immer noch Wirbel um Höcke-Auftritte in Bayern

Die AfD bewirbt einen Höcke-Auftritt. / Foto: Pia Bayer/dpa
Die AfD bewirbt einen Höcke-Auftritt. / Foto: Pia Bayer/dpa

Trotz neuer Gemeindeordnung dürfen AfD-Veranstaltungen mit Björn Höcke in stadteigenen Immobilien stattfinden. Die betroffenen Kommunen fordern eine Reaktion des Gesetzgebers.

Nach dem juristischen Tauziehen um zwei Reden des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke in Bayern fordern die beiden betroffenen Kommunen Konsequenzen. «Die neue gesetzliche Regelung hat sich als stumpfes Schwert herausgestellt», teilte der Bürgermeister von Lindenberg (Landkreis Lindau), Eric Ballerstedt, mit. 

Sowohl Lindenberg als auch Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth wollten juristisch dagegen vorgehen, dass Höcke bei Wahlkampfveranstaltungen der AfD in kommunalen Hallen sprechen darf. Es begann ein juristisches Hin und Her: Das Verwaltungsgericht Bayreuth untersagte eine öffentliche Rede in Seybothenreuth, das Verwaltungsgericht Augsburg dagegen erlaubte einen Auftritt in Lindenberg. Schließlich teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München als nächste Instanz am Freitagabend mit, beide Auftritte seien zulässig. 

«Die Stadt Lindenberg wie auch die Gemeinde Seybothenreuth, die ebenfalls vor Gericht unterlegen ist, fordern den Gesetzgeber dringend auf, auf diese Entscheidung des VGH zu reagieren», schrieb Ballerstedt nun.

«Höcke hat im Landtag nichts zu suchen»

Am Samstagvormittag - also vor den Auftritten in Oberfranken und im Allgäu - hatte die AfD-Fraktion im Landtag ein Weißwurstfrühstück mit Höcke im Parlamentsgebäude veranstaltet. Die Kritik von CSU und Grüne fiel deutlich aus: «Wir brauchen kein rechtsextremes Geschwätz im bayerischen Landtag», sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. «Es reichen schon die Landtagsabgeordneten der AfD, die wirres Zeug reden.» Er sagte aber auch: «Wir sollten aber den Auftritt eines Radikalen nicht größer machen als er ist - unsere Demokratie ist stärker.» Die AfD suche ohnehin nur eine neue Opferrolle.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze warnte: «Die AfD hat Böses im Sinn - mit unseren Menschen, unserem Land und unserer Demokratie. Sie spuckt auf unsere Werte und lässt es zu, dass der Thüringer Faschist Björn Höcke mit seinen menschenfeindlichen und rassistischen Positionen die Ehre unseres Landtags beschmutzt.» Die AfD sei eine Schande für Bayern. Weder die AfD noch Höcke hätten im Landtag etwas zu suchen. Schulze forderte erneut, ein AfD-Verbotsverfahren zu prüfen. «Daran werden wir Grüne weiter arbeiten.»

Landtagsvizepräsident Ludwig Hartmann (Grüne) sagte: «Die Einladung von Björn Höcke in den Landtag zeigt die Positionierung der bayerischen AfD am äußersten rechten Rand.» Der Thüringer AfD-Chef falle durch faschistische und demokratiefeindliche Äußerungen auf. «Indem die bayerische AfD ihn einlädt und sich mit ihm gemein macht, zeigt sie, dass sie sich für den Faschismus entschieden hat. Ein alarmierendes Signal für unsere Demokratie.»

Neue Vorschrift in der Gemeindeordnung

Bürgermeister Ballerstedt schrieb weiter, die gerichtliche Entscheidung zum Auftritt in Lindenberg sei «einigermaßen überraschend» gekommen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg habe zuvor selbst den Fingerzeig gegeben, wie ein Verbot zu erreichen wäre. «Dass dieser Weg nun nicht beschritten werden kann, ist enttäuschend.» Es stelle sich zugleich die Frage, in welchen Fällen die Anwendung der Regelung überhaupt denkbar ist.

Hintergrund des Streits um die Höcke-Reden war, dass der AfD-Politiker zweimal wegen der Verwendung einer Naziparole rechtskräftig verurteilt ist. Zudem hat die bayerische Gemeindeordnung seit wenigen Wochen eine neue Vorschrift, wonach die Nutzung von öffentlichen Räumen dann versagt werden kann, wenn bei einer Veranstaltung «Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten» seien. 

Gegendemos in Lindenberg und Seybothenreuth

Nach Ansicht des VGH sind allerdings auch mit Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit solche Inhalte zu erwarten. Die Richter betonten, dass somit die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe.

Höcke war am Samstagabend bereits in Seybothenreuth aufgetreten. Etwa 200 Menschen waren nach Polizeiangaben zur AfD-Veranstaltung gekommen, vor der Halle hatte sich eine Gegenkundgebung mit etwa 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern formiert. Vor dem Auftritt Höckes am Sonntagabend in Lindenberg hatten sich zahlreiche Menschen zu einer Gegendemo versammelt. Die Teilnehmerzahl liege im vierstelligen Bereich, sagte eine Polizeisprecherin. Es gab zudem eine Demo aus dem rechten Spektrum.

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