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Gericht bestätigt Abschiebung nach bandenmäßigem Betrug

Gericht bestätigt Abschiebung nach bandenmäßigem Betrug
Nachdem er als Bandenmitglied alte Menschen mittels Schockanrufen betrogen hat, soll ein in Deutschland geborenen Ausländer das Land verlassen. (Symbolbild) / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Von: DieBayern.de News
Ein Mann soll nach einer Betrugsserie trotz Geburt in Deutschland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Augsburg sieht darin ein deutliches Signal gegen Nachahmungstaten.

Ein wegen Betrugsstraftaten zu mehreren Jahren Haft verurteilter Mann hat erfolglos gegen seine Abschiebung geklagt. Das Verwaltungsgericht in Augsburg entschied, dass der Mann nach Mazedonien abgeschoben werden kann, obwohl er in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Nach Angaben der Ausländerbehörde ist sein Herkunftsstaat Mazedonien. 

Der Kläger hatte sich 2019 einer ausländischen Bande angeschlossen, die Senioren mit Schockanrufen betrügt. Die Anrufer geben sich dabei als Polizisten aus und erreichen mit einer erfundenen Geschichte, dass die verängstigten Senioren einem Boten ihr Bargeld und Wertgegenständen aushändigen. Die Bande hatte binnen weniger Wochen zwölf alte Menschen so um nahezu eine Million Euro geprellt. Der Kläger des Verwaltungsgerichtsverfahrens hatte dabei als Bote agiert, die Beute ins Ausland geschafft und pro Betrugsfall 1.500 Euro kassiert. Wegen bandenmäßigen Betrugs sitzt er nun eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten ab.

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Abschiebung soll auch Nachahmer abschrecken

Die Ausländerbehörde ordnete wegen der Verurteilung die Abschiebung des Mannes an. «Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung mit Blick auf die Schwere der Straftaten, den hohen Schaden, die Tatbegehung unter Ausnutzung der Angst von Senioren und wegen deren Erschütterung des Vertrauens in die Polizei», sagte ein Gerichtssprecher. Auch zur Abschreckung von Nachahmungstätern sei die Ausweisung geboten.

Das Urteil (Az.: Au 6 K 26.500) ist bisher nicht rechtskräftig. Der Kläger kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München stellen.

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