Ein wegen Betrugsstraftaten zu mehreren Jahren Haft verurteilter Mann hat erfolglos gegen seine Abschiebung geklagt. Das Verwaltungsgericht in Augsburg entschied, dass der Mann nach Mazedonien abgeschoben werden kann, obwohl er in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Nach Angaben der Ausländerbehörde ist sein Herkunftsstaat Mazedonien.
Der Kläger hatte sich 2019 einer ausländischen Bande angeschlossen, die Senioren mit Schockanrufen betrügt. Die Anrufer geben sich dabei als Polizisten aus und erreichen mit einer erfundenen Geschichte, dass die verängstigten Senioren einem Boten ihr Bargeld und Wertgegenständen aushändigen. Die Bande hatte binnen weniger Wochen zwölf alte Menschen so um nahezu eine Million Euro geprellt. Der Kläger des Verwaltungsgerichtsverfahrens hatte dabei als Bote agiert, die Beute ins Ausland geschafft und pro Betrugsfall 1.500 Euro kassiert. Wegen bandenmäßigen Betrugs sitzt er nun eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten ab.