Mehrfach war er nicht zu seinem Prozess erschienen - dann zog das Gericht Konsequenzen: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat Haftbefehl gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer erlassen. Mindestens eine Nacht muss er in Untersuchungshaft im Münchner Gefängnis Stadelheim verbringen.
Aus der Klinik ins Gefängnis
Er sei in einer Klinik im baden-württembergischen Bad Säckingen festgenommen worden, um ins Gericht nach München gebracht zu werden, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl. «Wir hätten diese Eskalation gerne vermieden», sagte er. «Aus unserer Sicht hat er es sich auch selber zuzuschreiben.» Fischers Verteidiger legten Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.
Der Angeklagte war wiederholt nicht vor Gericht erschienen und hatte sich zuletzt in die Klinik begeben. Vom Gericht eingesetzte Gutachter hatten am Wochenende aber festgestellt, dass er an den letzten beiden von ihm versäumten Terminen durchaus verhandlungsfähig war.
Darum wurde Haftbefehl erlassen und Fischer unter ärztlicher Aufsicht auf den rund 350 Kilometer langen Weg nach München geschickt. Dort wurde der Prozess gegen ihn am späten Nachmittag fortgesetzt. Das Gericht lehnte dabei zahlreiche Beweisanträge ab, die Fischers Verteidiger gestellt hatten. Der Angeklagte drehte dem Zuschauerraum den Rücken zu, stützte seinen Kopf auf die Hand.