Nach seiner Festnahme wegen mehrfachen Fehlens beim Korruptionsprozess gegen ihn muss der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zunächst im Gefängnis bleiben. Der Haftbefehl gegen ihn bestehe bis auf weiteres, teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts München mit. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 9. Januar 2026 geplant.
Eine Nacht hatte Fischer wegen des Haftbefehls nach seiner Festnahme schon im Münchner Gefängnis Stadelheim verbracht. Er war nach Angaben des Vorsitzenden Richters Jochen Bösl am Montag in einer Klinik im baden-württembergischen Bad Säckingen festgenommen worden, um ins Gericht nach München gebracht zu werden. «Wir hätten diese Eskalation gerne vermieden», sagte er. «Aus unserer Sicht hat er es sich auch selber zuzuschreiben.» Fischers Verteidiger legten Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.
Der Angeklagte war wiederholt nicht vor Gericht erschienen und hatte sich zuletzt in die Klinik begeben. Vom Gericht eingesetzte Gutachter hatten am Wochenende aber festgestellt, dass er an den vergangenen beiden von ihm versäumten Terminen durchaus verhandlungsfähig war.