Nach seiner Festnahme kurz vor Weihnachten wegen mehrfachen Fehlens bei einem Korruptionsprozess gegen ihn muss der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer weiter im Gefängnis bleiben. Der Bundesgerichtshof verwarf eine Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftbefehl des Oberlandesgerichts München vom 22. Dezember, wie ein BGH-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mitteilte.
Festnahme am 22. Dezember
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Im Dezember war er aber wiederholt nicht zu dem Prozess erschienen. Dies wertete das Gericht als nicht ausreichend entschuldigtes Fernbleiben, erließ mit dieser Begründung Haftbefehl und ließ ihn am 22. Dezember aus einer Klinik in Baden-Württemberg nach München bringen. Seither sitzt Fischer in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Zuletzt hatte das Münchner Oberlandesgericht eine Anregung der Verteidigung, den bestehenden Haftbefehl gegen diverse Auflagen außer Vollzug zu setzen, abgelehnt.