Mit der geplanten Legalisierung von Cannabis verstößt Deutschland nach Ansicht der Unions-Fraktionschefs gegen das Völker- und gegen das Europarecht. «Das Völkerrecht gestattet den Gebrauch von Cannabis nur zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken in einem engen Sinne, nicht aber den kommerziellen Anbau und Handel», heißt es im Entwurf einer Resolution, welche die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und CSU an diesem Sonntag bei ihrer Konferenz in Brüssel beschließen wollen. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur in München vor.
Weiter heißt es darin: «Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung wie von der Bundesregierung beabsichtigt in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.» Da die Europäische Union seit 1988 Vertragspartei des zentralen UN-Übereinkommens zur Drogenbekämpfung sei, seien dessen Regelungen auch Teil des europäischen Rechts.
Ferner verstoße das Cannabis-Gesetz auch gegen das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 und den Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates von 2004. «Die Bundesregierung würde also sehenden Auges gegen europäisches Recht verstoßen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland provozieren.»