Beim Einkaufen ist der Preis oft das schlagende Argument, wenn Kundinnen und Kunden zwischen verschiedenen Produkten die Auswahl haben. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen mit Rabattaktionen, Bonusprämien oder Bestpreisgarantien für ihre Ware werben. Doch wer mit Preisermäßigungen locken will, muss rechtlich einiges beachten.
Mit dem Thema hat sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Im Rechtsstreit um eine Werbeanzeige des Lebensmitteldiscounters Netto betonte das oberste deutsche Zivilgericht, dass Händler bei der Werbung mit Preisermäßigungen für Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rechtslage: