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Regierung von Oberbayern leitet Disziplinarverfahren gegen Ex-Oberbürgermeister Dieter Reiter ein

Gegen den Münchner Altoberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. (Archivbild) / Foto: Peter Kneffel/dpa
Gegen den Münchner Altoberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. (Archivbild) / Foto: Peter Kneffel/dpa

Verdacht: Reiter soll ohne Stadtrats-Genehmigung beim FC Bayern vergütet gearbeitet haben. Regierung gab Gelegenheit zur Stellungnahme; Unschuldsvermutung gilt.

Die Regierung von Oberbayern hat nach Medienberichten ein Disziplinarverfahren gegen Münchens Alt-Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass Reiter gegen Vorschriften des Beamtenrechts verstoßen habe, indem er ohne Genehmigung des Stadtrats beim FC Bayern «eine vergütete Tätigkeit ausgeübt hat», zitieren der Bayerische Rundfunk (BR) sowie die «tz» und der «Münchner Merkur» von Ippen Media einen Behördensprecher. 

Dabei ging es um Posten im Verwaltungsbeirat, ab Februar auch im Aufsichtsrat des Fußballvereins. Als dies vor der Kommunalwahl im März publik wurde, war der Wirbel groß. Reiter trat von den Bayern-Ämtern zurück und spendete die 90.000 Euro, die er bis dato vom Verein bekommen hatte, an soziale Projekte. Trotzdem unterlag Reiter bei der Wahl zum Oberbürgermeister überaus deutlich seinem Herausforderer Dominik Krause von den Grünen. Noch am Abend der Stichwahlniederlage am 22. März verkündete er den Rückzug aus der Politik.

Gelegenheit zur Stellungnahme 

Der Regierung zufolge wurde der Rechtsanwalt des 68-Jährigen über die Einleitung des Verfahrens informiert. Man habe ihm auch Gelegenheit gegeben, sich zum Verdacht zu äußern. Nach abschließender Ermittlung des Sachverhalts werde man «die nächsten Schritte prüfen», so die Regierung. 

Behörde: Unschuldsvermutung gilt 

«Sollte sich ein Dienstvergehen bestätigen, ist über eine etwaige Disziplinarmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, zu entscheiden», zitiert der BR die Behörde weiter. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte aber die Unschuldsvermutung. Reiter selbst wollte sich nach Angaben von Ippen Media nicht zum Verfahren äußern.

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