Für die Wahl ehrenamtlicher Richter für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof durch den Landtag gelten künftig neue Regeln. Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD verabschiedete der Landtag eine Gesetzesänderung, mit der das Wahlverfahren umfassend reformiert wird. Die AfD protestierte scharf.
Faktisch wird mit der Neuregelung für die Zukunft verhindert, dass quasi zwangsläufig von der AfD benannte Kandidaten ans höchste bayerische Gericht gewählt werden - wie zuletzt im Januar geschehen. Die AfD wird in dem Gesetzestext freilich nicht genannt. Vielmehr heißt es dort, die «Parlamentswirklichkeit» könnte nach bislang geltender Rechtslage dazu führen, dass letztlich die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs gefährdet werde.