Eine zu früh veröffentlichte Entscheidung und Durchatmen auf beiden Seiten: Im Streit um die Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht offiziell sein Urteil verkündet. Die von der Ampel-Regierung 2023 eingeführte Neuregelung wurde dabei von den Karlsruher Richterinnen und Richtern überwiegend bestätigt - ein nicht unwichtiger Teil aber für verfassungswidrig erklärt. Dabei ging es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel.
Nach dieser Klausel zogen Parteien im alten Wahlrecht auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Die Regel setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat. Die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und der Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate - ein Kernstück der Ampel-Reform - blieb bestehen.
Von einem mit Spannung erwarteten Urteil konnte am Dienstagmorgen aber nicht die Rede sein. Schon am Abend vor der Verkündung konnte man die Entscheidung des Zweiten Senats im Internet finden. «Das Gericht ist gerade dabei zu prüfen, wie es dazu kommen konnte», sagte die Vorsitzende Richterin des Senats und Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts, Doris König. «Wir bedauern, dass es eventuell aufgrund eines technischen Fehlers möglich war, das Urteil bereits seit gestern im Internet abzurufen.»