Die Grünen im Landtag haben ihre bereits angekündigte Auswertung von AfD-Landtagsreden an Innenminister Joachim Herrmann übergeben. In dem 400-seitigen Buch, das die Abgeordneten Toni Schuberl und Cemal Bozoğlu dem CSU-Politiker nun überreichten, sind 250 Zitate von AfD-Abgeordneten enthalten, die nach Ansicht der Grünen-Fraktion die rechtsextreme Einstellung der AfD-Fraktion belegen.
Aus der Zusammenstellung ergebe sich ein Weltbild, das von Verschwörungserzählungen und Rassismus geprägt sei, erläuterte die Fraktion. Bayerns Grüne untermauern mit der Sammlung ihre Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD.
«Das sollte jeder wissen»
«Aus Respekt vor dem freien Mandat der Abgeordneten wertet der Verfassungsschutz die Plenarreden nicht aus», erläuterte Schubert. «Die Reden der AfD sind aber dermaßen radikal, dass sie unerlässlich sind, wenn man sich einen Eindruck von dieser Partei machen möchte.»
Bozoğlu sagte, regelmäßig würden etwa Bürger mit Migrationshintergrund als «sogenannte Deutsche» bezeichnet und behauptet, es fände ein «Volksaustausch» statt. «Das beweist die von Rassismus durchtränkte Ideologie der AfD.» Die freien Medien würden als «Systempresse» verunglimpft, alle anderen Parteien als «Kartellparteien» - «so als ob wir in einer Diktatur leben würden», sagte Bozoğlu. «Das sind Aussagen, die wir sonst nur von Neonazis kennen. Seit 2018 fallen solche Sätze auch im Bayerischen Landtag. Das sollte jeder wissen.»
21.880 Seiten Plenarprotokolle untersucht
Auf Basis von 21.880 Seiten Plenarprotokollen und weiteren Quellen haben die Landtags-Grünen die 400 Seiten starke Analyse von Zitaten von AfD-Fraktionsmitgliedern aus den Jahren 2018 bis 2023 zusammengestellt. Die Zitate wurden demnach anhand der Extremismuskriterien des Verfassungsschutzes und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für ein Parteiverbot untersucht.
Aus Sicht der Grünen belegen die Äußerungen, dass die AfD-Fraktion ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild vertritt. Es zeige sich immer wieder eine Verletzung der Menschenwürde, die Verfolgung antidemokratischer Ziele und die Aushöhlung der Grundrechte.
Verbotsverfahren hat hohe rechtliche Hürden
Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Es gibt hohe rechtliche Hürden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Nach Ansicht der Grünen im bayerischen Landtag brauche es nun eine Bund-Länder-Kommission, um die vorliegenden Beweise zu bündeln und das Verbotsverfahren vorzubereiten.
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