Das 2018 eingeführte bayerische Familiengeld verstößt gegen EU-Recht. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Die mittlerweile auslaufenden Regeln für die Sozialleistung für Familien mit kleinen Kindern seien diskriminierend, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg und gaben damit einer Klage der Europäischen Kommission statt. Polen und die Tschechische Republik hatten die Klage unterstützt.
Diskriminierung von mobilen Beschäftigten
Konkret monierte das oberste EU-Gericht, dass Erwerbstätige weniger Geld bekommen, wenn ihre Kinder in bestimmten EU-Mitgliedstaaten mit geringeren Lebenshaltungskosten wohnen. Der EuGH sah darin, wie die Kommission, eine Diskriminierung von mobilen Beschäftigten aufgrund der Staatsangehörigkeit. So betrug das Familiengeld etwa für Kinder, die in Rumänien und Bulgarien leben nur die Hälfte des normalen Satzes.
Wanderarbeitnehmer müssten denselben Zugang zu sozialpolitischen Leistungen haben wie inländische Arbeitnehmer, da auch sie durch Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung dieser Maßnahmen beitragen, hieß es aus Luxemburg. Der EuGH hatte im Juni 2022 entschieden, dass eine ähnliche Regelung in Österreich gegen EU-Recht verstoße.