Nach langem Streit um gestiegene Musiklizenz-Rechnungen für Weihnachtsmärkte haben sich alle Beteiligten laut Gema auf einen neuen, vergünstigten Tarif verständigt. Der neue Tarif reduziere die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und trete bereits zur kommenden Weihnachtsmarktsaison 2025 in Kraft, teilte die Gema mit. Der «Weihnachtsmarkttarif» soll demnach zunächst für vier Jahre gelten.
Gebühr bei öffentlicher Nutzung
Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Urheberrechte von rund 100.000 Mitgliedern, darunter Musiker, Komponisten, Texter und Musikverlage, sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Grundsätzlich wird immer dann eine Gema-Gebühr fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird, wie etwa bei Veranstaltungen oder auch bei Hintergrundmusik im Einzelhandel.
Vereinbart wurde der neue Tarif laut Mitteilung nun von der Gema und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter gemeinsam mit Vertretern von Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund, der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing sowie dem Deutschen Schaustellerbund.