Das Landgericht München bremst OpenAI und seine Künstliche Intelligenz ChatGPT. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern verstößt in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht. Sie gaben damit einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema in weiten Teilen recht, die konkret wegen neun Liedern geklagt hatte - darunter bekannte Titel wie «Männer» von Herbert Grönemeyer, «Über den Wolken» von Reinhard Mey, «In der Weihnachtsbäckerei» von Rolf Zuckowski und «Atemlos», das zwar vor allem in der Interpretation von Helene Fischer bekannt ist, dessen Text aber von Kristina Bach stammt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet und auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch wieder ausgegeben worden. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren.
Es verurteilte OpenAI unter anderem dazu, es zu unterlassen, die Texte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben, zu Schadenersatz und dazu, Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge herauszugeben. In einem Seitenaspekt entschied das Gericht gegen die Gema. Sie hatte auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Künstler beklagt, weil die Texte verändert ausgegeben wurden. Dies sah das Gericht aber nicht so. Die Texte seien wiedererkennbar, betonte es.