Die Stadt Kempten hat Kindern in den vergangenen beiden Jahren unzulässig den uneingeschränkten Zugang zu Spielplätzen, Bolzplätzen und anderen Grünanlagen verweigert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat deswegen nun eine entsprechende Regelung in der Grünanlagensatzung der Stadt vom Juli 2024 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Wie das Gericht mitteilte, hatte eine Privatperson gegen die Satzung geklagt. Unzulässig ist demnach, dass Kinder im Alter bis zu einschließlich neun Jahren nur in Begleitung auf die Grünanlagen dürfen. Der Verfassungsgerichtshof betont in der Mitteilung: «Für die Entwicklung von Kindern etwa im Grundschulalter kommt dem unbeaufsichtigten Besuch von Spielplätzen, Bolzplätzen und anderen Grünanlagen eine ganz wesentliche Bedeutung zu.»