Nach der Bespitzelung seiner Sekretärin mit einer Videokamera ist ein früherer Bürgermeister aus Oberbayern zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden. Das Landsberger Amtsgericht verurteilte den 36-Jährigen zu 90 Tagessätzen zu je 80 Euro und blieb damit knapp unter der Grenze, nach der man als vorbestraft gilt.
Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler sprach im Urteil von einem «unglaublichen Vorgang». Er machte klar, dass dieses Strafmaß nur durch den kurz zuvor noch abgeschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich möglich geworden sei. Sonst hätte der ehemalige Kommunalpolitiker deutlich mehr Tagessätze zu erwarten gehabt. Der Angeklagte hat sich verpflichtet, an seine frühere Mitarbeiterin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.