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Bürgermeister spioniert Sekretärin aus – 7.200 Euro Strafe

Bürgermeister spioniert Sekretärin aus – 7.200 Euro Strafe
Rechtsanwalt Marcus Becker, der Verteidiger des angeklagten Ex-Bürgermeisters, wartete zunächst alleine im Gerichtssaal. Sein Mandant kam erst später nach. / Foto: Malin Wunderlich/dpa
Von: DieBayern.de News
Ein Bürgermeister überwacht seine Sekretärin heimlich per Kamera – das Gericht verhängt eine Geldstrafe. Der Richter findet das «unglaublich» und sorgt für eine Einigung mit dem Opfer.

Nach der Bespitzelung seiner Sekretärin mit einer Videokamera ist ein früherer Bürgermeister aus Oberbayern zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt worden. Das Landsberger Amtsgericht verurteilte den 36-Jährigen zu 90 Tagessätzen zu je 80 Euro und blieb damit knapp unter der Grenze, nach der man als vorbestraft gilt. 

Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler sprach im Urteil von einem «unglaublichen Vorgang». Er machte klar, dass dieses Strafmaß nur durch den kurz zuvor noch abgeschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich möglich geworden sei. Sonst hätte der ehemalige Kommunalpolitiker deutlich mehr Tagessätze zu erwarten gehabt. Der Angeklagte hat sich verpflichtet, an seine frühere Mitarbeiterin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

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Ein Jahr lang Kamera unter dem Schreibtisch

Der damalige Bürgermeister von Reichling hatte im Zimmer seiner Mitarbeiterin eine Kamera unter dem Schreibtisch angebracht, mit der er jederzeit die Frau sowie Besucher und Telefonate überwachen konnte. Bild und Ton konnte er sich auf sein Handy streamen lassen, teilweise fertigte er Aufnahmen an. 

Nach einem Jahr flog die Spitzelaktion im Oktober 2025 auf, die Polizei durchsuchte das Rathaus und die Wohnung des Bürgermeisters. Infolge des Skandals verzichtete der 36-Jährige nach einer Amtszeit auf eine weitere Kandidatur bei der Kommunalwahl im März.

Schuldspruch war bereits vor Verhandlung rechtskräftig

Der Ex-Bürgermeister hatte wegen der Tat einen Strafbefehl erhalten. Dagegen hatte sein Rechtsanwalt Einspruch eingelegt, diesen später aber nur auf die Rechtsfolgen, also die Strafhöhe, beschränkt. Damit wurde die Tat als solche eingeräumt und der Schuldspruch wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes wurde rechtskräftig. 

In der öffentlichen Verhandlung ging es daher nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte wollen nun prüfen, ob sie das Urteil akzeptieren oder Rechtsmittel einlegen.

In dem Verfahren hatte der Ex-Bürgermeister erklärt, dass seine Mitarbeiterin einen politischen Konkurrenten unterstützt habe. Deswegen sei von Anfang an kein Vertrauen da gewesen. Er habe den Eindruck gehabt, dass sein Vorzimmer «Treffpunkt der Opposition» gewesen sei. Deswegen habe er die Kamera angebracht. «Das war falsch», betonte er. 

Sein Verhalten sei eines Bürgermeisters nicht würdig gewesen. Er entschuldigte sich bei seiner Sekretärin und den Bürgern in der 1.700-Seelen-Gemeinde.

Richter vermittelt und kritisiert Shitstorm gegen Angeklagten

Im Vorfeld des Prozesses hatte der Angeklagte bereits versucht, sich mit der Sekretärin auf ein Schmerzensgeld zu einigen. Dies scheiterte jedoch, weil der Verteidiger des früheren Bürgermeisters nur 2.500 Euro anbot, die Rechtsanwältin der geschädigten Frau jedoch 12.000 Euro plus etwa 2.000 Euro Anwaltskosten verlangte. Letztlich vermittelte der Richter in dem Prozess und erreiche eine Einigung.

Der Richter machte auch klar, dass der Angeklagte nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn insbesondere durch anonyme Kommentare in sozialen Medien einiges ertragen musste. Es sei zu einem Shitstorm mit Beleidigungen auch gegen die Angehörigen des Bürgermeisters gekommen, es habe «teils Vernichtungskampagnen» gegeben. «Das ist unerträglich in der heutigen Zeit, wie da agiert wird», betonte Richter Kessler.

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