Ein Unternehmer muss wegen Steuerhinterziehung nach Geschäften mit Corona-Schutzmasken in Millionenhöhe eine mehrjährige Haftstrafe absitzen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II verurteilte den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten unter anderem wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen, unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe und weil er sich falsche amtliche Ausweisen verschaffte.
Das Urteil beruht demnach auf einer Verständigung, nach dem der Angeklagte ein Geständnis vor Gericht abgelegt hatte. Es ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ordnete zudem Wertersatz in Höhe der hinterzogenen Steuern gegen den Angeklagten und Nebenbeteiligte an.