Die Stadt Lindenberg im Allgäu muss der AfD für eine Wahlkampfveranstaltung mit dem thüringischen Parteichef Björn Höcke die Stadthalle überlassen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg stellte in einem Eilverfahren fest, dass die Kommune die Vergabe der Halle an die AfD nicht widerrufen dürfe. Geklagt hatte der AfD-Kreisverband Westallgäu-Lindau.
Die Stadt hatte der AfD für den kommenden Sonntag (15. Februar) den städtischen Löwensaal vermietet. Offiziell will die Partei bei der Veranstaltung ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 8. März vorstellen. Allerdings ist auch der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag angekündigt. Als die Stadt davon erfuhr, dass Höcke als Redner vorgesehen ist, zog sie die Nutzungszusage zurück.
Laut Gericht begründete die Kommune dies damit, dass wegen Höcke «strafbare Äußerungen sowie die NS-Diktatur billigende und antisemitische Äußerungen zu erwarten» seien. Die Stadt bezog sich darauf, dass Höcke zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Parole der Nazi-Organisation SA rechtskräftig verurteilt ist.