Die Staatsregierung fordert die Kommunen in Bayern zu Transparenz bei der Festlegung der künftigen Grundsteuerhöhe auf - und appelliert an die Städte und Gemeinden, auf Erhöhungen zu verzichten. Die Entscheidung sei zwar Sache der Kommunen, und der Gesetzgeber gebe weder einen Mindest- noch einen Höchstsatz vor, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Haushaltsausschuss des Landtags. Es gelte aber der Appell und die Empfehlung, «Aufkommensneutralität herzustellen», betonte er. Das bedeutet, dass die Kommunen insgesamt jeweils so viel Geld einnehmen würden wie vorher. Wobei es dann dennoch für einige Hauseigentümer billiger, für andere teurer werden dürfte.
Füracker und Herrmann appellieren an Kommunen
Das Landesamt für Statistik hat laut Innen- und Finanzministerium für alle Kommunen in Bayern Prognose-Korridore berechnet, in welchem Rahmen der Hebesatz jeweils zu einem in der Summe gleichen Grundsteueraufkommen im Vergleich zu vergangenen Jahren führen würde. Wenn die Grundsteuer nun irgendwo deutlich erhöht werde, sei dies die alleinige Entscheidung der jeweiligen Kommune, hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zuletzt bereits betont - die Staatsregierung empfehle eine aufkommensneutrale Gestaltung der Hebesätze. Füracker bekräftigte nun, wenn Kommunen die Hebesätze erhöhen wollten, dann sei das allein deren Entscheidung - aber dann sollten sie das den Bürgern auch offen sagen.
Füracker betonte aber auch: Es werde sicher Eigentümer geben, die mehr bezahlen müssten, während die Grundsteuer für andere sinken werde. Schließlich habe Karlsruhe die bisherigen Bemessungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt. «Der einzige Vergleich, der theoretisch gemacht werden könnte, wäre: Was müsste ich bezahlen für mein Haus, wäre ich nicht in Bayern, sondern würde die Bundesgrundsteuer gelten», erklärte der Minister.
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