Nach dem Skandal um Misshandlungsvorwürfe in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen sollen Gefangene in Bayern per Gesetz besser geschützt werden.
Richtervorbehalt
Demnach muss künftig ein Richter entscheiden, ob ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum (bgH) untergebracht werden kann. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will einen entsprechenden Gesetzentwurf Ende April in den Landtag einbringen, wie er im Rechtsausschuss ankündigte.
Diese sogenannten bgH standen in der Gablingen-Affäre besonders im Fokus. Bei ihrer Unterbringung dort sollen Häftlinge misshandelt worden sein, inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben.