Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Dienstag (ab 10.00 Uhr) mit umstrittenen Befugnissen der bayerischen Polizei. Es geht um die Frage, wann die Beamten im Freistaat tätig werden dürfen - und mit welchen Mitteln. Der Erste Senat verhandelt in Karlsruhe über zwei Klagen gegen Regelungen in Bayerns Polizeiaufgabengesetz (PAG). (Az. 1 BvF 1/18; 1 BvR 2271/18)
Im Fokus der Verfahren steht unter anderem die im PAG enthaltene Schwelle der «drohenden Gefahr». Sie erlaubt es den bayerischen Beamten, bereits vor einer konkreten Gefahr aktiv zu werden, «um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern». Die Kläger halten diese Regelung für unverhältnismäßig und zu unbestimmt.