Es geht um die Grenzen staatlicher Eingriffe, noch bevor eine konkrete Straftat droht: Wann darf die Polizei einschreiten, was darf sie dann tun? Das Bundesverfassungsgericht nimmt umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei unter die Lupe. Im Fokus steht die Eingriffsschwelle der «drohenden Gefahr», vorsorgliche Ingewahrsamnahme und der Einsatz von Handgranaten. Das Urteil in einigen Monaten dürfte weit über den Freistaat hinaus Bedeutung haben.
Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüft, ob beim bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verfassungsrechtliche Maßstäbe eingehalten wurden. Gerügt würden Verstöße gegen eine Vielzahl von Grundrechten, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. (Az. 1 BvF 1/18; 1 BvR 2271/18)
Anlass für die Gesetzesverschärfung vor fast zehn Jahren sei die anhaltend hohe Gefahr durch internationalen und nationalen Terrorismus und Extremismus gewesen, sagte Harbarth. «Konkret genannt wurden der Anschlag mit rassistischem Hintergrund auf das Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016 und der islamistisch motivierte Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016.»