Erstellung und Verbreitung von manipulierten Bildern, Videos oder Tonaufnahmen durch Künstliche Intelligenz - sogenannte Deepfakes - sollen nach dem Willen Bayerns erhebliche Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Das Kabinett der Staatsregierung beschloss am Dienstag in München eine Bundesratsinitiative, welche einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes zum Ziel hat.
«Bislang gibt es zwar zahlreiche strafrechtliche Regelungen. Diese erfassen jedoch nur Teilaspekte und werden dem besonderen Unrechtsgehalt der Taten nicht gerecht», teilte die Staatskanzlei mit. Bayern schlage im Bundesrat daher eine eigene Vorschrift gegen missbräuchliche Deepfakes vor, die in einem neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch verankert werden solle.
Der neue Paragraf sehe Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. «Für schwerwiegende Fälle, wie etwa der Verbreitung pornografischer Deepfakes, ist eine Strafschärfung mit Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen», hieß es weiter. Deepfakes, die «in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen» im Auftrag von Kunst, Forschung oder Berichterstattung verbreitet würden, seien davon ausdrücklich ausgenommen.