Es bleibt dabei: Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Die AfD scheiterte erneut und möglicherweise endgültig mit dem Versuch, die Beobachtung in Bayern gerichtlich untersagen zu lassen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es ab, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, das eine Klage der AfD abgewiesen hatte. Die jetzige Entscheidung sei unanfechtbar, teilte das Gericht mit. Die von der AfD aufgeworfenen Fragen seien bereits in der Rechtsprechung geklärt, die Einwände gegen das bestehende Urteil griffen nicht durch.