Zum zweiten Mal binnen zwei Tagen ist der Münchner Wiesn-Wirt Alexander Egger vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht München wies seinen Eilantrag ab, mit dem er sich gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn gewendet hatte.
Festleiter sieht Vergabeverfahren bestätigt
Das Gericht habe damit erneut bestätigt, dass die Stadt ihr Vergabeverfahren korrekt und rechtmäßig angewendet habe, kommentierte der Wiesnchef und Wirtschaftsreferent Christian Scharpf die Entscheidung. «Die Zulassung zum Oktoberfest erfolgt auf Grundlage eines transparenten und diskriminierungsfreien Bewertungssystems», unterstrich er. «Damit besteht für alle Beteiligten ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.»
Wie das Gericht mitteilte, hatte der Wirt und Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH sowie der WE Festzelt GmbH geltend gemacht, dass seine Bewerbung bei mehreren der 13 Bewertungskriterien der Stadt zu niedrig bewertet worden sei, bei seinen Konkurrenten hingegen zu hoch. Unter anderem ging es bei den Auswahlkriterien um den Punkt «Volksfesterfahrung».