Im Mordprozess um den tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München will das Gericht an diesem Donnerstag (11.30 Uhr) sein Urteil sprechen. Die Bundesanwaltschaft geht von einem religiös motivierten politischen Anschlag aus und fordert eine lebenslange Haftstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für den 25-Jährigen. Dies würde eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschweren.
Die Verteidigung hingegen plädierte vor dem Oberlandesgericht München auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und forderte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Obwohl der Gutachter nur eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung festgestellt hatte, schlossen die Anwälte eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus. Sie argumentierten, ihr Mandant zeige deutliche Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie – einer Unterform, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.