Asylverfahren in Bayern werden nach Ansicht des SPD-Rechtsexperten Horst Arnold wegen einer ineffizienten Struktur und fehlendem Personal unnötig in die Länge gezogen. Der ehemalige Richter verwies auf die großen Unterschiede zwischen den Verfahren in Bayern und in Rheinland-Pfalz: Während es im Freistaat im Oktober 2024 rund neun Monate dauerte, bis ein Verfahren abgeschlossen war, urteilte das zuständige Gericht in Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren in deutlich kürzerer Zeit. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.
Bayern bündelt Verfahren nach Herkunftsland erst seit 2024
Dass in Bayern eine derartige Bündelung erst im Jahr 2024 eingeführt wurde, ist laut Arnold «unverständlich». Immerhin belegten die Zahlen aus Trier, wie effizient die Abläufe verbessert werden könnten. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe bereits erklärt, dass die Konzentration der Asylgerichtsverfahren auf ein Verwaltungsgericht ein wesentlicher Faktor für beschleunigte Gerichtsverfahren sei.
Im Juli hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärt, dass in Bayern Asylverfahren für Flüchtlinge ausgewählter Herkunftsstaaten bei einzelnen Verwaltungsgerichten konzentriert verhandelt werden sollten. So sollen zukünftige Verfahren mit Asylbewerbern aus dem Jemen und Nigeria etwa bayernweit vor dem Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt werden. Das Verwaltungsgericht Bayreuth ist für Jordanien und Peru zuständig. Angola, Kongo und die Demokratische Republik Kongo, Sierra Leone und Uganda sind Regensburg zugeordnet. Für Verfahren von Asylbewerbern aus der Türkei ist das Verwaltungsgericht Würzburg zuständig.