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Medien: Landtags-CSU will Online-Daten halbes Jahr speichern

Medien: Landtags-CSU will Online-Daten halbes Jahr speichern
Um Kriminellen das Handwerk zu legen, will die CSU Verkehrsdaten im Internet ein halbes Jahr speichern. (Symbolbild) / Foto: Nicolas Armer/dpa
Von: DieBayern.de News
In der Debatte um die Speicherung von IP-Adressen oder Portnummern geht die CSU-Fraktion jetzt noch einen Schritt weiter als die Bundesjustizministerin. Was der Fraktionschef zur Begründung angibt.

Um Kriminellen durch die Auswertung digitaler Daten besser das Handwerk legen zu können, will die CSU-Landtagsfraktion nach einem Bericht des «Münchner Merkur» Verkehrsdaten wie IP-Adressen und Portnummern ein halbes Jahr lang speichern. Der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht hingegen eine dreimonatige Speicherfrist vor. Diese Dauer ist auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart. 

«Wer Cyberkriminalität, Kinderpornografie und organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen will, darf Ermittler nicht blind lassen», sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek dem «Merkur». «Drei Monate reichen nicht – wir brauchen eine grundrechtsfeste Speicherung von IP-Adressen für mindestens sechs Monate, damit Polizei und Justiz Täter identifizieren und Unschuldige entlasten können.»

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Seit langem ungelöstes Problem

In einer der Zeitung vorliegenden Resolution, die kommende Woche bei der Fraktionsklausur im oberfränkischen Kloster Banz beschlossen werden soll, heißt es daher: «Um digitale Spuren effektiv nutzbar zu machen, brauchen wir schnell eine grundrechts- und europarechtskonforme Lösung, die am besten eine sechsmonatige Speicherfrist dieser Verkehrsdaten ermöglichen sollte.»

Auch müssten sogenannte Ermittlungsblindstellen geschlossen werden – mithilfe «klarer gesetzlicher Regelungen, um in schwerwiegenden Fällen – wie etwa Terrorismus, organisierter Kriminalität oder Kindesmissbrauch – unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen auch verschlüsselte Messenger-Kommunikation auswerten zu können». 

Das Thema steht schon länger auf den Agenden deutscher Regierungen. Wegen rechtlicher Unsicherheiten wird die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt. In Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern – besonders die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.

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