Um Kriminellen durch die Auswertung digitaler Daten besser das Handwerk legen zu können, will die CSU-Landtagsfraktion nach einem Bericht des «Münchner Merkur» Verkehrsdaten wie IP-Adressen und Portnummern ein halbes Jahr lang speichern. Der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht hingegen eine dreimonatige Speicherfrist vor. Diese Dauer ist auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart.
«Wer Cyberkriminalität, Kinderpornografie und organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen will, darf Ermittler nicht blind lassen», sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek dem «Merkur». «Drei Monate reichen nicht – wir brauchen eine grundrechtsfeste Speicherung von IP-Adressen für mindestens sechs Monate, damit Polizei und Justiz Täter identifizieren und Unschuldige entlasten können.»