Das Oberlandesgericht München hat zwei Syrer wegen Kriegsverbrechen zu Haftstrafen verurteilt. Die beiden Männer wurden zudem - ebenso wie ein dritter Angeklagter - der Mitgliedschaft beziehungsweise Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Taten ereigneten sich im Zusammenhang mit der Revolution gegen das Assad-Regime in den 2010-er Jahren.
«Freiheitskampf findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Die Grenze zur Strafbarkeit ist jedenfalls dann überschritten, wenn unbeteiligte Dritte getötet oder Kriegsverbrechen begangen werden. Das war hier klar der Fall», betonte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Nach 86-tägiger Hauptverhandlung sprach der Staatsschutzsenat deshalb Haftstrafen von viereinhalb Jahren, sieben Jahren sowie neun Jahren und zehn Monaten aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.