Die europäischen Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen sind nach Einschätzung des früheren Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio verfassungsrechtlich bedenklich. In einem Gutachten für die Stiftung Familienunternehmen in München argumentiert der prominente Jurist, dass die Art und Weise der Regulierung zu «erheblichen rechtsmethodischen Problemen» führe. Di Fabio bezieht sich auf Vorgaben zu Klimaneutralität, Menschenrechten und Ressourcenverbrauch.
Nachhaltigkeitsregeln zu unbestimmt
Di Fabio ist Fachmann für Staatsrecht und lehrt an der Universität Bonn; dem Bundesverfassungsgericht gehörte er von 1999 bis 2011 an. Er kritisiert insbesondere, dass die Pflichten der Unternehmen einerseits unbestimmt seien, andererseits aber bei Verstößen Strafen und Sanktionen drohten. Darin sieht der Jurist bedenkliche Eingriffe in die von der EU-Grundrechte-Charta geschützte unternehmerische Freiheit.
Di Fabios Argumentation läuft darauf hinaus, dass etliche Nachhaltigkeitsvorschriften «Gummiparagrafen» seien, die für Unternehmen Rechtsunsicherheit bedeuteten. Moralische Standards dürften nicht ohne klare Rechtspflichten zu Haftungsrisiken führen. Zunächst berichtete das «Handelsblatt» über das Gutachten.