Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Juli mit Möglichkeiten der bayerischen Polizei zum Beispiel auch im Vorfeld konkreter Gefahren aktiv zu werden. Das höchste deutsche Gericht will am 7. und 8. Juli zu gleich mehreren Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes mündlich verhandeln. Ein Urteil wird erst einige Monate später erwartet.
Die Eingriffsschwelle der sogenannten drohenden Gefahr verletzt aus Sicht der Kritiker unter anderem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem geht es darum, dass der präventive Polizeigewahrsam nunmehr bis zu zwei Monate dauern kann und die Polizei zum Beispiel Handgranaten auch dann einsetzen darf, wenn Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden.