Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer will das Münchner Oberlandesgericht (OLG) heute voraussichtlich das Urteil verkünden. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft Fischer vor, Bestechungsgeld aus Aserbaidschan angenommen zu haben, und hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Zudem soll er 80.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen und für drei Jahre sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht verlieren - was auch Folgen für seine Altersversorgung hätte. Die Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Auch Fischer hatte zuletzt erneut bekräftigt, er sei nicht bestechlich gewesen.
Fischer beteuerte Unschuld
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten und gesagt: «Ich bin unschuldig.» Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme «verkauft».
Die Verteidigung nannte die Strafforderung der Anklage völlig unverhältnismäßig. Ohnehin seien es nur «vermeintliche Indizien», die die Anklage zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen.
Fischer sitzt in Untersuchungshaft
Fischer sitzt seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft: Weil er wiederholt nicht zu Prozessterminen erschienen war, hatte das Gericht Haftbefehl verhängt.
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