Weil er Bestechungsgeld aus Aserbaidschan angenommen haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft München eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für den Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer gefordert. Zudem soll er 80.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen und für drei Jahre sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht verlieren - was auch Folgen für seine Altersversorgung hätte. Und: 26.300 Euro, die er an Bestechungsgeldern erhalten haben soll, sollen eingezogen werden.
Fischer beteuerte Unschuld
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten und gesagt: «Ich bin unschuldig.» Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme «verkauft».
In seinen letzten Worten bekräftigte er, er sei nicht bestechlich gewesen, er habe nicht im Sinne Aserbaidschans gearbeitet und habe auch nie eine entsprechende Unrechtsvereinbarung getroffen. Zu den ihm vorgeworfenen Geldzahlungen sagte er, er habe «keine 20.000 Euro oder was auch immer bekommen». Er sei «angeschwärzt» worden. Nun setze er auf das Gericht, die Indizien zu bewerten und nicht das Ziel einer Verurteilung im Auge zu haben.
Generalstaatsanwaltschaft: Indizien mehr als ausreichend
Oberstaatsanwalt Martin Weigl sagte dagegen in seinem Plädoyer, die Indizien gegen Fischer seien mehr als ausreichend. Er nannte unter anderem interne Dokumente der aserbaidschanischen Seite, in denen Fischer als Zahlungsempfänger geführt worden sei. Er nannte insbesondere eine SMS, aus der nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft unmissverständlich deutlich wird, dass Fischer Geld aus Aserbaidschan bekommen hat. Dass mit dem darin genannten «Alex» tatsächlich Fischer gemeint war, steht nach Darstellung Weigls aufgrund von Zeugenaussagen heute außer Zweifel. Zudem gebe es ungewöhnliche zeitliche Zusammenhänge zwischen vorherigen PACE-Sitzungen und späteren Bargeldeinzahlungen auf Konten Fischers.