Die Hoffnungen von CSU und bayerischer Staatsregierung, die teilweise Cannabis-Legalisierung auf dem Klageweg zu stoppen, schwinden dahin. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sieht nach einer Prüfung durch ihr Ministerium jedenfalls keinerlei Klagemöglichkeiten für den Freistaat - weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch irgendwo sonst, etwa auf europäischer Ebene. Das sagte Gerlach am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Die Staatsregierung setzt nun darauf, das Gesetz der Ampel wenigstens noch verzögern oder im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat Korrekturen erreichen zu können - und kündigt bereits restriktive Kontrollen auch mit einer speziellen Kontrolleinheit an. Nur Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Hoffnung offenkundig nicht aufgegeben: Er kündigte am Dienstag an, gemeinsam mit seinen Unions-Amtskollegen aus anderen Ländern eine Klage zu prüfen.
Man gehe davon aus, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei, sagte Gerlach. Deshalb sei es in der Hinsicht auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht angreifbar. Und zwar gehe man von einer Europarechtswidrigkeit aus - aber da sei Bayern nicht direkt «vorlageberechtigt», das müsste dann in einem Einzelfall etwa von einem Verwaltungsgericht ausgehen. Bayern als Regierung werde also voraussichtlich kein Gericht anrufen können. Dennoch warte man noch ab, wie das Gesetz den Bundesrat verlasse, wie es am Ende aussehe. Bis dahin halte man sich das weitere Vorgehen offen. Endgültig und vollständig abschreiben wollte Gerlach eine Klage deshalb noch nicht.