Eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke durfte Kunden in Deutschland vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren. Die bis Ende 2020 hierzulande geltenden Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung seien für Versandapotheken mit Sitz in anderen EU-Ländern nicht anzuwenden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sie hätten gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen. (Az. I ZR 74/24)
Das Unternehmen DocMorris, dessen inzwischen integrierte Tochter Tanimis Pharma in dem Fall betroffen war, kündigte an, aufgrund des Urteils seinen Kunden ab sofort wieder einen finanziellen Bonus zu gewähren. «Wir haben unseren Kunden stets Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun», sagte Konzernchef Walter Hess laut Mitteilung. Die durchschnittliche Zuzahlung von Patienten pro Packung habe sich seit 2019 um zehn Prozent auf 3,30 Euro erhöht. «Der Bonus reduziert diese Belastung.»