Die unfreiwillige Übernachtung Hunderter Passagiere in Flugzeugen am Münchner Flughafen wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Nach der Prüfung des Polizeiberichts zum Vorfall im Februar sei das Verfahren ergebnislos eingestellt worden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut auf Nachfrage mit. Es gebe keine ausreichenden Hinweise, dass jemand durch sein Verhalten verfolgbare Straftaten begangen haben könnte.
«Unbeteiligter Dritter» hatte Prüfung gefordert
Die Polizei war tätig geworden, nachdem ein «wohl unbeteiligter Dritter» eine Prüfung der Vorgänge angeregt hatte, hatte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mitgeteilt. Dieser Antrag sei über ein Kontaktformular beim Landeskriminalamt in München eingegangen. Anzeigen von betroffenen Passagieren gingen nach Polizeiangaben nicht ein.
Laut einer Lufthansa-Sprecherin wurden allen Betroffenen in Fliegern der Lufthansa Group finanzielle Entschädigungen angeboten - «obwohl die Passagiere gemäß EU-Fluggastrechteverordnung aufgrund des Wetters keinen Anspruch darauf gehabt hätten». Wer Kontaktdaten hinterlegt hatte, habe ein Entschuldigungsschreiben mit einem Link erhalten, um Ansprüche anzumelden. Wie viel Geld die Reisenden erhielten, habe sich anhand der Länge der geplanten Flugreise bemessen. Sowohl die Fluggesellschaft als auch der Flughafen hatten sich für die «unzumutbare Situation» entschuldigt.