Die ostwestfälische Premium Food Group (früher Tönnies-Gruppe) darf die Schlachthöfe des niederländischen Schlachtkonzerns Vion nicht wie geplant übernehmen. Das Bundeskartellamt hat ihr untersagt, mehrere Unternehmen und Beteiligungen von der Vion GmbH und der Vion Beef B.V., insbesondere die Schlachthöfe in Buchloe, Crailsheim und Waldkraiburg, zu erwerben. Dies teilte die Wettbewerbsbehörde mit.
Die Übernahme der Vion-Standorte hätte die Marktposition «zum Nachteil der Landwirtinnen und Landwirte und der verbleibenden kleineren Wettbewerber in den betroffenen Regionen bedenklich verstärkt», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Premium Food Group hätte neben ihrer bereits dominierenden Position in der Schlachtung und Verarbeitung von Schweinen in Deutschland auch im Bereich Rinder eine Führungsposition erlangt.
Zur Begründung hieß es weiter, die Übernahme würde die Ausweichmöglichkeiten der Erzeuger und Abnehmer verringern und so die Marktstellung des Konzerns erweitern. «Nachteile wären demnach auch bundesweit für Abnehmer von Schlachtprodukten entstanden.» Der Beschluss des Kartellamtes ist bislang nicht rechtskräftig, gegen ihn kann Beschwerde eingelegt werden.